Verkehrswertermittlung
Der Verkehrswert wird im §194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert. Er wird nach der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung WertV) ermittelt.
- zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)
- im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
- nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften,
- der sonstigen Beschaffenheit
- der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung
- ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse
Anwendungsbereich
Ein Verkehrswertgutachten dient nicht nur als Grundlage für Verkaufsverhandlungen, sondern ist auch rechtssichere Ausgangsbasis bei Erbfällen, Scheidungen, Zwangsversteigerungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen, auch gegenüber Finanz- und Steuerbehörden.
Umfang
- genaue Recherche zur Vorbereitung
- Ortstermin
- ausführliche Objektbeschreibung (Gebäude, Lage, Infrastruktur, Grund- und Bodenbeschreibung etc.)
- ausführliche Begründung der Verfahrenswahl
- Aussagen über Aufteilbarkeit und alternative Nutzungsmöglichkeiten
- Sach-, Ertrags- und/oder Vergleichswertverfahren
- Ableitung des Verkehrswerts aus den Verfahrensergebnissen mit Begründung
- Umfang üblicherweise ca. 25-40 Seiten für Einfamilienhäuser und Wohnungen.
Und was kostet das alles?
Seit dem Inkrafttreten der Novellierung der HOAI am 18.08.2009 sind Honorare für Gutachten und Wertermittlungen nicht mehr gesetzlich geregelt. Die bisherige Festsetzung der Honorare nach § 34, Abs. 1 HOAI wurde ersatzlos gestrichen.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Gutachten.
Rufen Sie einfach an, oder schicken Sie eine E-mail.